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Allgemeine Geschäftsbedingungen für örtliche Veranstalter
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstalter und Auftraggeber von Corporate Events/ Firmenveranstaltungen und nichtöffentlichen Veranstaltungen
Disclaimer

Verantwortlich für den Inhalt (V.i.S.d.P.) und © auf den Inhalt

livekonzepte
Michael Köstner
Olgastraße 94
89073 Ulm
Deutschland/Germany

Phone +49 (0)731 403 8180
Fax +49 (0)731 403 8181
lk[at]livekonzepte.de

USt-IdNr. DE232513158

 

Webmaster, Verantwortlich für Technik und Umsetzung des Layouts

Daniel M. Grafberger
89073 Ulm
Deutschland/Germany

daniel@grafberger.com
www.grafberger.com

 

Gestaltung

Jana Fak

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Allgemeine Geschäftsbestimmungen von livekonzepte Michael Köstner – für Veranstalter

Die AGB für Veranstalter als PDF zum herunterladen

  1. Allgemeines
    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") von livekonzepte Michael Köstner/ Neu-Ulm (nachstehend "livekonzepte") gelten im Verhältnis zum Vertragspartner (nachstehend "VP"). Die AGB von livekonzepte gelten auch dann, wenn livekonzepte in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbestimmungen von VP werden nicht anerkannt, es sei denn, livekonzepte stimmt dieser ausdrücklich schriftlich zu.

    VP gewährleistet eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet sämtliche hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen (Anmietung und Bezahlung der spielfertigen Spielstätte unter Berücksichtigung der Bühnenanweisung/ Technischen Riders, sowie den Sicherheitsvorschriften). VP verpflichtet sich die Veranstaltung bei allen Behörden fristgemäß anzumelden und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und dieses zu zahlen. VP sorgt und zahlt für das Ticketing. VP stellt und zahlt Aufbauhelfer, Techniker, Kassen-, Garderoben-, Bedienungs-, Kontroll- und Sicherheitspersonal laut Bühnenanweisung/ Technischem Rider um eine erfolgreiche Veranstaltung durchzuführen. Die Gage ist spätestens am Veranstaltungstag vor der Veranstaltung in bar oder vor der Veranstaltung durch Überweisung an livekonzepte oder falls dies der Vertrag besagt an den Künstler zu bezahlen.

    Bei einer Eintrittseinnahmenbeteiligung von livekonzepte oder der Künstler haben diese das Recht jederzeit Kartensätze, Vorverkauf und Abendkasse, sowie die Auflistung der örtlichen Kosten zu überprüfen und zu überwachen. Kosten, die nicht vorzuweisen sind, werden nicht anerkannt. Die Abrechnung muss in jedem Fall am ersten Werktag nach der Veranstaltung an livekonzepte Michael Köstner geschickt werden.

    Eine räumliche und zeitliche Exklusivität wurde nicht vereinbart, solange der Vertrag nichts anderes besagt.

    livekonzepte ist berechtigt von VP Ersatz des ihm durch die Zuwiderhandlung durch VP gegen dieses Verpflichtungen entstehenden Schadens zu verlangen. Dieser zu ersetzende Schaden umfasst vor allem die Ansprüche des Künstlers, des Personals, der Konzertbesucher und die Bearbeitungs- und Vermittlungskosten von livekonzepte. Der von VP zu ersetzende Schaden umfasst dabei auch die livekonzepte entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung gegenüber dem Künstler, des Personals und der Konzertbesucher.
     
  2. Abgaben und Steuern
    VP ist gesetzlich verpflichtet die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden und die Kosten hierfür zu tragen. Des Weiteren ist der Veranstalter für die Meldung und Abführung der KSK-Beiträge bei der Künstlersozialkasse zuständig und zahlt den gültigen KSK-Satz. VP versichert, bei der KSK als abgabenpflichtiges Unternehmen gemeldet zu sein.

    VP trägt bei ausländischen Künstlern zu 100% die Ausländersteuer (§ 50 a EStG) und den Solidaritätsbeitrag. Diese Beträge werden nicht von der Gage abgezogen.
     
  3. Veranstaltungsort
    VP stellt trockene, heizbare und abschließbare Garderoben in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Diese müssen über ausreichend Sitzgelegenheiten, Tische und Spiegel sowie Waschgelegenheiten verfügen. Auch Künstler haben es gerne gemütlich und sauber! VP stellt dem Künstler ausreichende Parkplätze direkt beim Aufführungsort unentgeltlich zur Verfügung.
     
  4. Hotel
    VP bucht und zahlt für die Künstler die im Vertrag angegebene Anzahl von Zimmern für den im Vertrag angegebenen Zeitraum in einem sehr guten Hotel (mindestens 3 Sterne nach Michelin) mit Frühstück. Die Zimmer müssen über eigenes Bad verfügen. VP trägt die Hoteladresse vor der Rücksendung an livekonzepte im Vertrag ein.
     
  5. Catering
    VP stellt ab Eintreffen des/ der Künstler kostenlos Getränke (Mineralwasser mit reduzierter Kohlensäure und ohne Kohlensäure, Säfte, Coca-Cola, Bier, Wein, Kaffee) und kalte Speisen (belegte Brötchen, frische Salate, Snacks, Joghurt, frische Bananen und anderes Obst, gerne auch italienische Vorspeisen) in ausreichender Zahl sowie eine warme, hochwertige Mahlzeit. Alternativ zur warmen Mahlzeit kann eine Essenspauschale von mindestens 20,- € plus 19% MwSt. (entsprechende Abweichungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Bühnenanweisung) pro Tag und pro Person ausbezahlt werden. Besonderheiten wie Vegetarisches Essen, Lactose- und Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bühnenanweisung.
     
  6. Technik
    Der Technische Rider des Künstlers ist fester Bestandteil des Vertrages und ist vom Veranstalter gemeinsam mit dem Vertrag unterschrieben an livekonzepte zurückzusenden. VP stellt unentgeltlich eine komplette Tonanlage sowie eine Lichtanlage laut Technischer Bühnenanweisung/ Rider. VP hat diese im Vorfeld erhalten und erkundigt sich selbstständig beim zuständigen Techniker (siehe BA) oder bei livekonzepte (lk[at]livekonzepte.de) nach Up- Dates. VP nimmt von sich aus mit dem Techniker des Künstlers Kontakt auf.
     
  7. Künstlerische Freiheit
    livekonzepte und der Künstler unterliegen im künstlerischen Bereich keinerlei Weisungen des Veranstalters.
     
  8. Vereinigungen, Sponsoring, Präsentationen
    Handelt es sich bei VP um eine Partei, eine Firma, einen Verband, einen eingetragenen Verein oder um eine parteienähnliche Organisation etc., so ist dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich bekannt zugeben. Die Beteiligung jedweder Sponsoren oder Präsentatoren oder sonstiger Werbeträger bedarf der schriftlichen Absprache mit der Gruppe. Jegliche Werbemittel, wie Banner, Plakate, Fahnen und dergleichen, im unmittelbaren Bühnenbereich sind grundsätzlich nicht gestattet.
     
  9. Organisation und Sicherheit
    VP sorgt für einen ungehinderten organisatorischen Ablauf der gesamten Veranstaltung. VP haftet ab Aufbaubeginn bis Abbauende in voller Höhe für etwaige Körper- und Sachschäden (Instrumente, Anlage etc.) durch Dritte an Künstler. Es wird empfohlen, dass VP für die Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden abschließt. VP stellt livekonzepte und den Künstler von jeder Haftung frei. Der Künstler haftet nur für etwaige Schäden die von Künstlern oder der Crew verursacht worden sind und binnen fünf Tagen nach dem Konzert schriftlich dem Künstler mitgeteilt werden.
     
  10. Werbung, Pressearbeit und Merchandising
    VP sorgt für rechtzeitige adäquate Werbung (Presse, Funk, Flyer, Anzeigen, Plakatwerbung, etc.). Der Künstler stellt VP Presseinfos und Fotos kostenlos zur Verfügung. VP leistet umfangreiche Pressearbeit (Vorberichte, Interviews, etc). Verfügbarkeit, Preise, Zahlungsweise und Formate von Plakaten entnehmen Sie bitte der jeweiligen BA/ Riders des Künstlers. VP bemüht sich örtliche Präsentatoren aus dem Print-, Rundfunk, TV- und Internet- Bereich zu akquirieren.

    Der Verkauf von CDs, Plakaten, Shirts (Merchandising) vor, während und nach der Veranstaltung bleibt den Künstlern oder einer von den Künstlern beauftragten Person vorbehalten. VP stellt zu diesem Zweck bei Bedarf unentgeltlich eine geeignete Verkaufsfläche kostenfrei mit Stuhl und Tisch bereit.
     
  11. Video-, Ton- und Bildaufnahmen
    Das Konzert darf nur mit ausdrücklicher und schriftlich fixierter Zustimmung von livekonzepte oder des Künstlers aufgezeichnet werden (Video, Ton- und Bildaufnahmen). Auch private Ton- oder Videoaufnahmen sind untersagt. livekonzepte und der Künstler selbst oder von ihnen Beauftrage dürfen uneingeschränkt Bild- und Tonaufnahmen machen und diese auch uneingeschränkt verwerten. Für die Einhaltung dieser Vereinbarung trägt VP Sorge.
     
  12. Konzertausfall
    Für jeden einzelnen Fall, dass infolge einer VP zurechenbaren schuldhaften Handlung oder Unterlassung, insbesondere Vertragsbruch, Rücktritt vom Vertrag oder sonstiger von VP zu vertretenden Umständen (z.B. Abbruch des Konzerts wegen randalierender Gäste etc.) das vereinbarte Konzert/ eines der vereinbarten Konzerte nicht oder nur teilweise stattfindet, verpflichtet sich VP zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage (ausgehend vom ausverkauftem Haus), mindestens jedoch 2.500 € zzgl. gesetzlicher MwSt.. Kann ein Vertragspartner infolge höherer Gewalt (hierzu gehört auch: Krankheit, die durch ein ärztliches Attest nachzuweisen ist) seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen wird, in gegenseitigem Einvernehmen, ein Ersatztermin zu gleichen Konditionen vereinbart.
     
  13. Sondervereinbarungen
    Sämtliche Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages sind nicht zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden, so soll der Vertrag im übrigen Bestand haben. Freifelder im Vertrag sind von VP auszufüllen!
     
  14. Gerichtsstand und deutsches Recht
    Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ulm. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
     
  15. Sonstiges
    1. Über alle finanziellen Vereinbarungen wahren beide Vertragspartner Stillschweigen.
    2. livekonzepte/ der Künstler erhalten kostenfrei bis zu maximal 15 Gästekarten.
    3. VP versichert, dass er volljährig, geschäftsfähig und berechtigt ist die Vereinbarung zu unterzeichnen.
    4. Abzüge und Verrechnungen sind nicht statthaft.
    5. Der Vertrag und die Technischen Anweisungen als fester Bestandteil des Vertrages müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung unterzeichnet an livekonzepte Michael Köstner geschickt werden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und den jeweiligen Veranstaltern zustande. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber bzw. Inhaber im vollen Umfang die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  2. Jugendliche unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
  3. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarten.
  4. Bei Veranstaltungen, besonders bei Konzerten, kann es aufgrund erhöhter Lautstärke zu Gesundheitsschäden kommen. Schützen Sie deshalb vor allem Ihr Gehör! Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für entstandene Gesundheitsschäden, insbesondere aufgrund erhöhter Lautstärke.
  5. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ausgeschlossen, soweit die Veranstalter nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  6. Das Mitbringen von Glasbehältern, Plastikkanistern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände die sich als Wurfgeschosse eignen, ist generell untersagt. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist angewiesen, dies zu kontrollieren.
  7. Das Mitbringen von Aufnahmegeräten jedweder Art, insbesondere Tonaufnahmegeräte, Film-, Foto- und Videokameras ist in keinem Fall gestattet. Entsprechende Aufnahmen mit diesen Geräten, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt.
  8. Die Veranstalter haften nicht für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände.
  9. Das Rauchen ist im Veranstaltungsraum grundsätzlich nicht erlaubt.
  10. Die Eintrittkarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.
  11. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Vorprogramm ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
  12. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/ oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus diesem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte (ohne Erstattung entstandener Gebühren) besteht nur bis zum Veranstaltungstermin.
  13. Eintrittskarten werden ausschließlich bei Ausfall einer Veranstaltung zurückgenommen. Erstattet wird nur der Nennwert der Eintrittskarte (ohne Erstattung entstandener Gebühren).
  14. Die Veranstalter haben das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren. (Gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte).
  15. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behalten sich die Veranstalter das Recht vor, Inhaber von Eintrittskarten vom Veranstaltungsort zu verweisen.

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von livekonzepte Michael Köstner für Veranstalter und Auftraggeber von Corporate Events/ Firmenveranstaltungen und nichtöffentlichen Veranstaltungen

(Stand 03.02.2020)

Die AGB für Veranstalter und Auftraggeber von Corporate Events/ Firmenveranstaltungen und nichtöffentlichen Veranstaltungen als PDF zum herunterladen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen livekonzepte Michael Köstner, Olgastraße 94, 89073 Ulm und dem Auftraggeber, der livekonzepte Michael Köstner beauftragt eine oder mehrere Dienstleistungen für einen Corporate Event/ Firmenveranstaltung/ nicht öffentliche Veranstaltung zu erbringen.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn livekonzepte Michael Köstner diese schriftlich ausdrücklich als für sich verbindlich anerkennt.

Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftlichkeit.

  1. Vertragsschluss
    1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen, Aufträge und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Verträge zwischen livekonzepte Michael Köstner und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch livekonzepte Michael Köstner zustande.
    2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von livekonzepte Michael Köstner und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
    3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
    4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die durch livekonzepte Michael Köstner nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. livekonzepte Michael Köstner verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
    5. Der Auftraggeber ist alleiniger Veranstalter. Als Veranstalter trägt der Auftraggeber jegliche mit der Veranstaltung zusammenhängenden oder daraus resultierenden Kosten. So stellt und zahlt der Auftraggeber laut Bühnenanweisungen und Rider z.B. Licht-, Ton-, Videotechnik, Hotel, warmes und kaltes Catering, Shuttledienste, etc. aber auch z.B. sämtliche Gebühren und Abgaben wie die Künstlersozialkasse (KSK), GEMA, "Ausländersteuer" (§ 50 a EStG; die Einkommenssteuer für ausländische Künstler).
    6. livekonzepte Michael Köstner behält sich vor, im Falle der Krankheit von Künstlern/ Mitwirkenden oder bei TV-Auftritten eines vermittelten Künstlers, die nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss bekannt werden, dem Auftraggeber gleichwertige Ersatzkünstler anzubieten, aus denen der Auftraggeber einen Ersatz auswählt.
  2. Rechnungsstellung
    1. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
    2. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
    3. Sofern nicht anders vereinbart, ist livekonzepte Michael Köstner nicht verpflichtet, über im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen von Dritten Rechnungen vorzulegen.
    4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht Termin oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von livekonzepte Michael Köstner sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von livekonzepte Michael Köstner in Rechnung gestellt.
  3. Zahlung
    1. livekonzepte Michael Köstner ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort, spätestens aber am ersten Werktag nach der Veranstaltung, zur Zahlung fällig.
    2. Die Zahlung eines Vorschusses ist Grundlage einer Zusammenarbeit von Auftraggeber und livekonzepte Michael Köstner – außer es wird schriftlich etwas Anderes vereinbart: 50% der vereinbarten Vergütung 8 Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag und 50% der vereinbarten Vergütung spätestens am ersten Werktag nach dem letzten Veranstaltungstag.
    3. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Die Anzahlungen sind stets mit der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
    4. Falls livekonzepte Michael Köstner im Auftrag des Auftraggebers vertragliche Vereinbarungen mit Dritten eingeht (z.B. zu Künstlern, Moderatoren, Rednern und Dienstleistern/ Lieferanten), können andere Vorschüsse (bis zu 100% im Voraus) zu leisten sein. Diese Vorschüsse werden dem Auftraggeber schnellstmöglich schriftlich mitgeteilt.
    5. Sollten bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin die Zahlung auf die erste Rechnung nicht eingegangen sein, hat livekonzepte Michael Köstner ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf seine Dienstleistungen und die der Partnerunternehmen bis zum Eingang der Zahlung. Erfolgt diese erste Zahlung nicht bis zum vertraglich vereinbarten letztmöglichen Zeitpunkt, kann livekonzepte Michael Köstner seine Leistungen endgültig verweigern. Alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und ein Ausfallhonorar in der vertraglich vereinbarten Höhe, mindestens aber 50% des Gesamthonorars sind vom Auftraggeber zu zahlen.
    6. Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist livekonzepte Michael Köstner berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
    7. livekonzepte Michael Köstner ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzesgilt die Regelung unter § 5 dieser Bedingungen.
    8. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
  4. Rücktritt
    1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten, sofern livekonzepte Michael Köstner keine Vereinbarungen mit Dritten im Auftrag des Auftraggebers eingegangen ist. Sollte livekonzepte Michael Köstner bereits Eigenleistungen zum Zeitpunkts der Kündigung erbracht haben, werden diese pauschal mit 60,00 €/ Arbeitsstunde abgerechnet. Generell gilt aber: Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an livekonzepte Michael Köstner zu leisten: bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 50%, bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 80%, bei einem Rücktritt innerhalb der letzten 29 Tage vor Leistungsbeginn: 100% des vereinbarten Honorars/ Gage/ Kosten. Der Grund des Rücktritts ist unerheblich. Sollte livekonzepte Michael Köstner im Auftrag vertragliche Vereinbarungen zu Dritten eingegangen sein, ist die Gage/ das Honorar des Dritten zu 100% inkl. Reise- und Hotelkosten vom Auftraggeber fristgerecht zu zahlen.
    2. Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der erste Tag, an dem livekonzepte Michael Köstner zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
    3. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei livekonzepte Michael Köstner.
  5. Haftung
    1. Der Auftraggeber ist alleiniger Veranstalter. Der Auftraggeber trägt das gesamte Veranstalterrisiko. Der Auftraggeber versichert die Unversehrtheit und Sicherheit der durch livekonzepte Michael Köstner vermittelten Mitwirkenden und Technik, sowie dessen Mitarbeiter. Der Auftraggeber muss Personen, Räume, Sachen und Vermögen auf seine Kosten ausreichend versichern und die Versicherung durch Vorlage der Police nachweisen können.
    2. livekonzepte Michael Köstner haftet für Schäden im Zusammenhang seiner vertraglichen Leistung nur dann, wenn diese durch Mitarbeiter von livekonzepte Michael Köstner vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Soweit Schäden durch Partnerunternehmen von livekonzepte Michael Köstner oder vermittelte Künstler bzw. andere Mitwirkende verursacht werden, haftet livekonzepte Michael Köstner ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsumfang ist darauf beschränkt, dass livekonzepte Michael Köstner dem Auftraggeber seine eigenen vertraglichen Schadenersatzansprüche gegenüber Partnerunternehmen bzw. vermittelte Künstler abtritt und bei der Durchsetzung der Ansprüche den Auftraggeber fördernd unterstützt.
    3. Sollte livekonzepte Michael Köstner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen, weil Zulieferer ohne Verschulden von livekonzepte Michael Köstner nicht ordnungsgemäß geliefert oder geleistet haben, ist ein Schadensersatzanspruch gegen livekonzepte Michael Köstner darauf beschränkt, dass livekonzepte Michael Köstner seine eigenen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Zulieferer an den Auftraggeber abtritt und die Durchsetzung fördernd unterstützt.
    4. Die gesetzliche Haftung bei Personen- und Sachschäden bleibt unberührt.
    5. Eine von livekonzepte Michael Köstner vorgeschlagene Maßnahme wird der Auftraggeber erst dann freigeben, wenn er sich vor der Auftragserteilung von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko zu tragen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber livekonzepte Michael Köstner aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen Dritter sind daher in jeder Hinsicht ausgeschlossen.
    6. livekonzepte Michael Köstner haftet nicht für Ansprüche, die aufgrund der Veranstaltung, die Vertragsgegenstand war, gegen den Auftraggeber erhoben werden, insbesondere nicht für Prozess- und Anwaltskosten des Auftraggebers sowie für Schadensersatzforderungen oder andere Ansprüche Dritter. Ziff. 5.1 bis 5.4 gelten gleichwohl.
    7. Sollten durch die vertragsgegenständliche Veranstaltung Produkte vorzuführen sein, ist für eventuelle Schäden an diesen Produkten jede Haftung ausgeschlossen. Ziff. 5.1 bis Ziff. 5.4 gelten gleichwohl.
    8. Bei Stromausfall und vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung, der nicht auf schuldhaftes Verhalten von livekonzepte Michael Köstner zurück zu führen ist, hat livekonzepte Michael Köstner Anspruch auf das gesamte, vereinbarte Honorar.
  6. Umgang mit Mitwirkenden und Equipment
    1. Soweit livekonzepte Michael Köstner Technik und Equipment jeglicher Art vermietet, verleiht oder in seinem Auftrag während einer Veranstaltung verwendet, hat der Auftraggeber für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Materialien einzustehen. Für Ersatzansprüche von livekonzepte Michael Köstner ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
    2. Mitschnitte der Auftritte von Künstlern auf Ton- und / oder Bildträgern bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung von livekonzepte Michael Köstner oder der auftretenden Künstler und sonstigen Mitwirkenden.
    3. Stellt der Auftraggeber Bühnen und / oder Beschallungs- und Beleuchtungstechnik zur Verfügung, sind die Vorgaben von livekonzepte und der Künstler und anderer Mitwirkenden genau einzuhalten. Wesentliche Abweichungen von diesen Vorgaben können Künstler von ihrer Auftrittspflicht befreien bei Fortbestehen der Honoraransprüche.
    4. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verköstigung der Mitwirkenden und Techniker mit einem kalten Imbiss und alkoholfreien Getränken im Rahmen der Veranstaltung, des Auf- und Abbaus unentgeltlich durch den Auftraggeber. Für die Versorgung von Künstlern und anderer Mitwirkenden gelten die Anforderungen aus deren Bühnenanweisungen.
  7. Vermittlung von Leistungen
    1. livekonzepte Michael Köstner haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
    2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem Dritten die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist livekonzepte Michael Köstner von allen Ansprüchen des Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
    3. Soweit livekonzepte Michael Köstner als Vermittler von Partnerunternehmen und Mitwirkenden tätig ist, ist den jeweiligen Auftraggebern untersagt, die von livekonzepte Michael Köstner hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist livekonzepte Michael Köstner so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäfte von livekonzepte Michael Köstner vermittelt worden. livekonzepte Michael Köstner hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung einer Vermittlungsprovision in Höhe von 15% der Gesamtgage/ des Gesamthonorars (inkl. aller Spesen wie z.B. Reisekosten).
    4. Der Auftraggeber darf die übermittelten Informationen in Bezug auf Konzeptunterlagen, Veranstaltungsorten, Partnerunternehmen und Mitwirkende nur für die vereinbarten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe von Konzeptunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist ohne Zustimmung von livekonzepte Michael Köstner nicht zulässig.
  8. Gewährleistung
    1. Der Auftraggeber wird zu einem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber drei Wochen vor Veranstaltungstermin alle zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen Informationen an livekonzepte Michael Köstner liefern. Die Folgen von Terminverletzungen des Auftraggebers (z.B. bei behördlichen Anmeldungen) hat livekonzepte Michael Köstner nicht zu verantworten.
    2. Vor jeder Veranstaltung ist eine Abnahme mit dem Projektleiter von livekonzepte Michael Köstner durchzuführen. Der Abnahmetermin ist je nach Aufwand so zu vereinbaren, dass Änderungen noch realisierbar sind. Verzichtet der Auftraggeber auf eine Abnahme, entfallen alle Rechte bei etwaigen Mängeln.
    3. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von livekonzepte Michael Köstner nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, livekonzepte Michael Köstner erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
    4. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
    5. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch livekonzepte Michael Köstner begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen livekonzepte Michael Köstner unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen livekonzepte Michael Köstner nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.
  9. Geheimhaltung
    1. livekonzepte Michael Köstner und der Auftraggeber verpflichten sich, alle ihnen während der Vertragsdurchführung wechselseitig zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt auch über den Zeitraum des vereinbarten Vertrages hinaus. Die Vertragsparteien werden auch ihre jeweiligen Mitarbeiter und Partnerunternehmen zu dieser Geheimhaltung in gleichem Umfang verpflichten.
    2. Alle personenbezogenen Daten, die livekonzepte Michael Köstner zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
  10. Schlussklausel und Gerichtsstand
    1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages zwischen livekonzepte Michael Köstner und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht.
    2. Der Gerichtsstand ist Ulm.

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